Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 07/2020
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Vertragsinhalt
1. Allen Verträgen zwischen uns (Performtec GmbH, Heinkelstraße 7-9, 73230 Kirchheim unter Teck) und unseren Vertragspartnern („Kunden“) sowie allen auf den Abschluss solcher Verträge gerichteten Erklärungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Abweichende mündliche Abreden sowie Änderungen eines Vertrages sind unverbindlich, sofern wir diese nicht schriftlich anerkennen.
3. Unsere Angebote, Preislisten und Werbematerialien sind freibleibend. Bestellungen werden für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Lieferung der bestellten Produkte nachkommen.
4. Alle Angaben in technischen Unterlagen, Prospekten und sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen nach dem jeweils neuesten Stand der Technik behalten wir uns vor.
II. Preise
Lieferung und Berechnung erfolgen nach unseren zur Zeit des Verkaufs gültigen Grundpreisen in Euro (zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rabatte oder Materialteuerungszuschläge. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Wochen, sind wir berechtigt, die gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gestiegenen Kosten von Rohmaterial, Vorprodukten oder sonstigen gestiegenen Produktionskosten entsprechend auf den vereinbarten Verkaufspreis aufzuschlagen.
III. Lieferfristen, Liefertermine
1. Die zugesagten Lieferfristen halten wir nach besten Kräften ein. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist die Produktionsstätte verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist.
2. Alle Zusagen erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen, Epidemien, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Eingriffen oder allgemeinen Versorgungs- und Logistikengpässen unter Einschluss von Energieversorgungsschwierigkeiten usw. –, die insbesondere zu Betriebs- oder Produktionsstörungen, Mangel an Transportmitteln oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, führen, verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
IV. Gefahrenübergang und Versand
1. Die Wahl des Versandweges und des Versandmittels bleibt vorbehaltlich besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.
2. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
3. Die Gefahr geht auf den Kunden bzw. den Besteller über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben. Wenn wir die Ware mit eigenem Fahrzeug anliefern, geht die Gefahr mit dem Verladen auf das eigene Kraftfahrzeug auf den Kunden über. Sofern der Versand aus Gründen, die uns nicht zuzurechnen sind, unterbleibt oder sich verzögert, so geht die Gefahr bereits mit dem Tag über, an welchem die Versandbereitschaft dem Kunden signalisiert wurde.
V. Maße
Die in unseren Druckschriften, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Maße entsprechen den handelsüblichen Bezeichnungen, brauchen also mit den realen Maßen nicht übereinzustimmen. Wir sind bemüht, die bestellten Maße genau einzuhalten, behalten uns jedoch Abweichungen in den Maßen bis zu zehn Prozent nach oben oder unten vor; wenn möglich, berücksichtigen wir Toleranzen nach der DIN. Abweichungen berechtigen nicht zu Minderungen der Kaufpreise oder sonstigen Mängelansprüchen.
VI. Zahlung
1. Rechnungen sind mit Zugang sowie Lieferung sofort und ohne Abzug fällig.
2. Zahlungsverzug und Minderung der Leistungsfähigkeit des Kunden berechtigen uns zur Verweigerung der Leistung; es gilt im Übrigen § 321 BGB.
3. Bei Zahlungsverzug fallen mindestens Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB an; die Geltendmachung eines höheren Schadens wird vorbehalten.
4. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns in jedem Falle vor, wobei als vereinbart gilt, daß bei Vorkommen eines Protestes sämtliche laufenden Akzepte zurückzugeben und unsere zugrunde liegende Warenforderung mit sofortiger Wirkung fällig wird. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte der Kunden sind gegenüber unseren Forderungen ausgeschlossen, soweit nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet wird.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat und in Zahlung gegebene Schecks und Wechsel voll eingelöst sind.
2. Solange uns noch Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zustehen, gilt Folgendes: Der Kunde ist berechtigt, die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu verbrauchen. Diese Berechtigung des Kunden erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist; in diesem Fall sind die noch vorhandenen und die noch eingehenden Waren an uns herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware veräußert, so geht der Anspruch des Kunden auf die Gegenleistung seines Abnehmers in Höhe des Bruttorechnungsbetrages unserer Lieferung auf uns über, ohne dass es noch eines Übertragungsaktes bei Entstehung der Forderung bedarf. Der Kunde ist zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen berechtigt, hat aber diese Beträge unverzüglich an uns abzuführen; unterlässt der Kunde letzteres, obwohl er im Zahlungsverzug ist, so erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden und wir sind zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen berechtigt.
3. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren oder die abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.
VIII. Gewährleistung und Haftung, Verjährung
1. Für Mängelrügen gilt die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB.
2. Wir werden bei Gefahrenübergang mangelhafte Teile nach unserer Wahl entweder nachbessern oder mangelfrei ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Falls auch eine zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl und nach angemessener Fristsetzung entweder den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten; liegt jedoch nur ein unerheblicher Mangel vor, kann der Kunde lediglich den Kaufpreis mindern.
3. Für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernehmen wir nur bei schriftlicher Zusage die Gewähr.
4. Wir übernehmen keine Haftung dafür, daß der Liefergegenstand auch an dem vom Kunden vorgesehenen Standort eingesetzt werden kann und darf. Insbesondere ist es Sache des Kunden, ob die zuständige Behörde die Einleitung von Abwässern bei Einsatz des Liefergegenstandes zulässt oder ob gegebenenfalls eine Wasseraufbereitung zu erfolgen hat. Eine fehlende behördliche Genehmigung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Die technischen Angaben in der Produktbeschreibung beinhalten auch die Angaben zu den zulässigerweise einzusetzenden Verbrauchsmaterialien (wie z.B. Reinigungsmittel). Werden andere als die dort beschriebenen Materialien bzw. Materialien in einer anderen Zusammensetzung verwendet, können daraus entstehende oder verursachte Schäden nicht zu einer Schadensersatzforderung gegen uns führen. Eine dahingehende Haftung ist ausgeschlossen.
6. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung von Kardinalpflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zum Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbständige Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
7. Für die Verjährung der Ansprüche aus vorstehender Ziff. 6 gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Ansprüche des Kunden, insbesondere die Gewährleistungsrechte, verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung des Liefergegenstandes.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kirchheim unter Teck. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kirchheim unter Teck. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
X. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CSIG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
XI. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.